Allgemeines Geschäftsbedingungen (AGB)

von Susanne Haas

Stand 15.04.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGBs. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) sind nichtig, es sei denn diese wurden schriftlich mit dem Auftragnehmer (Susanne Haas) festgehalten.

1.2 Bilder im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien, kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Bildern durch den Auftragnehmer telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular, Whats-App sowie über Instagram anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.2 Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Bilder ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt mit ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Bilder zustande.

2.4 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung schickt.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle beim Shooting anwesenden Personen mit der Anfertigung einer Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

3.3 Bei einer Feier, z.B. Hochzeit, Taufe, etc. sorgt der Auftraggeber für Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Auftragnehmer (1 Person, bei langen Begleitungen ggf. 2 Personen) stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Ab einer Buchung von 4 Stunden sind dem Auftragnehmer angemessene Pausen zu gewähren.

3.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Sollte eine Retusche erwünscht sein, die über die normale Bildbearbeitung des Auftragnehmers hinaus geht, können Aufpreise anfallen.

3.5 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Bei Feieren, wie z.B. Hochzeiten und Taufen fotografiert der Auftragnehmer im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben, siehe 5.1

4.2 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen 6 Wochen nach dem Fototermin die Bilder. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

4.3 Die Art der Bearbeitung der Bilder unterliegt dem Auftragsnehmer, da diese den individuellen Stil unterstreicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien im RAW Format oder gängingen Dateiformat (z.B. JPEG).

4.4 Eine Aufbewahrungspflicht der Bilder ist nach Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber aufgehoben. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Für die Sicherung des übersandten Bildmaterials ist der Auftraggeber selbst zuständig. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit Übergabe der angefertigten Ware vollumfänglich auf den Auftraggeber über.

Was ist mit Schäden die bei dem Fotoshooting entstehen vor allem in der Natur?

5. Vergütung und Auslagen

5.1 Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Wird die tatsächliche Arbeitszeit überschritten wird der zusätzliche Zeitaufwand halbstündlich abgerechnet.

5.2 Bei Buchungen über 6 Stunden wird eine Anzahlung in Höhe von 300 Euro nach Buchungsbestätigung fällig und ist binnen 14 Tagen zu zahlen. Diese Anzahlung dient als Absicherung für den Auftragnehmer und wird mit der Endsumme verrechnet.

5.3 Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.4 An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von München aus. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,60 Euro. (Sofern kein anderer Preis vorab ausgemacht wurde). Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Buchungsbestätigung verbindlich festgelegt. Sollten Übernachtungskosten oder Kosten für Bahn oder Flug entstehen, so werden diese, falls vereinbart, in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl des Hotels, sowie die Wahl des Verkehrsmittels der An- und Abreise.

5.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, die Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Ein Postversand ist demnach nicht zwingend notwendig.

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2 Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt die Bestätigung via Online-Formulars des Auftrages. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Susanne Haas nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, werden 30% der Gesamtsumme als Ausfallhonorar einbehalten. Wird eine Feier, z.B. Hochzeit bzw. ein Fotoshooting auf einen späteren Zeitpunkt verschoben gelten die aktuellen Preise für eben diesen Zeitraum. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

6.3 Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

6.4 Die Abnahme der Bilder erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe. Beanstandungen sind innerhalb dieser Zeit schriftlich einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen und Nachbesserungen auf Seiten des Auftragnehmers müssen nicht gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs-, Bild- und Urheberrechte

7.1 Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Nutzungsrechte und Eigentum an sonstigen Waren (z.B. Fotobücher) beim Auftragnehmer.

7.2 Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Susanne Haas. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3 Werden dies Bilder vom Auftraggeber im Internet (Soziale Medien, Website) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber bzw. eine Verlinkung erbeten (offizielle Instagramseite https://www.instagram.com/photography_by_susa/bzw. der offiziellen Webiste https://susannehaas.de)z.B. „Bilder by „Susanne Haas Fotografie“ oder Fotos Copyright Susanne Haas Fotografie. Bei einer Verletzung dieser Vorgabe stehen dem Auftragnehmer ein Schadensersatz in Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu.

7.4 Jegliche Manipulation der Bilder oder Verkauf ist nicht gestattet oder muss im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abgeklärt werden. Die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Weitergabe an Dritte ist nicht für kommerzielle Zwecke gestattet.

7.5 Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Bilder. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Bilder zu erhalten.

8. Haftung

8.1 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 2 Monaten zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Falls kein Ersatz-Fototermin gefunden werden kann, bemüht sich der Auftragnehmer in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden.

8.2 Schadensersatzansprüche jeglicher Art durch den Auftraggeber entstehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Auftragnehmer. Haftung für den Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, wird nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz übernommen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.

8.3 Sollten dem Auftragnehmer gespeicherte digitale Daten verloren gehen, so haftet dieser nicht für den Verlust, sofern der Verlust nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten ist.

8.4 Mögliche Erfüllungsgehilfen werden sorgfältig ausgesucht und angeleitet. Eine Haftung für diese ist ausgeschlossen.

9. Textform

9.1 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

10. Anzuwendendes Recht

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.

11. Weiteres

11.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Kommunikation und des Geschäftsverkehrs gespeichert werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers.

11.2 Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die hier geschriebenen AGB gelten für alle Aufträge, die Susanne Haas

als Fotografin ausübt.